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Eigenheimförderung in Niederösterreich

Die Grundlage für die neue Eigenheimförderung bildet das NÖ Wohnungsförderungsgesetz, die NÖ Wohnungsförderungsverordnung 1990 sowie die Sonderaktion der NÖ Landesregierung .

Diese beinhaltet einerseits die Reduzierung des CO2-Gehaltes in der Luft und andererseits die damit geringeren Heizkosten von denen wir langfristig profitieren.
Eine Ersparnis an Heizkosten kann primär durch eine verbesserte Wärmedämmung an den Außenmauern, der Kellerdecke, des Dachaufbaues, sowie der Fenster und Außentüren erreicht werden. Aber nicht nur Wärmeverluste an der Gebäudehülle, sondern auch Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente werden im Energieausweises dargestellt.

Die so berechnete Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) gibt an, wie viel Heizwärme das Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen benötigt.
Die Energiekennzahl entscheidet hauptsächlich über die Höhe des Basisbetrages der Förderung. Dieser kann bei einem Passivhaus bis zu € 29.100,– und bei einem Niedrigenergiehaus bis zu € 25.500,– betragen. Zusätzlich kann sich der Förderungsbetrag erhöhen, da auch die Verwendung von ökologischen Baustoffen, die haustechnischen Anlagen (biogene Brennstoffe), sowie der Familienstand, usw. berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die NÖ-Website www.noel.gv.at und natürlich auch wir gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen
finden Sie auf der Web-Site des Landes Niederösterreich:

www.noel.gv.at

Natürlich stehen auch wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:

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